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Gefahren von Silvesterfeuerwerk

Raketen, Kanonenschläge und Böller: Jedes Jahr verletzen sich in der Silvesternacht hunderte Menschen an Feuerwerkskörpern - häufig aus Leichtsinn oder Unwissenheit. Hier erfahren Sie, worauf man bei der Silvester-Knallerei achten sollte.

Auf Prüfsiegel und Sicherheitsabstand achten
Verbrauchern raten die Experten, nur in Deutschland zugelassenes Feuerwerk zu kaufen. Zu erkennen ist dies an der sogenannten BAM-Nummer, der Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung, oder an dem CE-Kennzeichen. Feuerwerksartikel der Kategorie 2 wie etwa Raketen, Kanonenschläge und Böller dürften nur an Personen, die älter als 18 Jahre sind, verkauft werden. Eltern dürfen diese auch nicht an Heranwachsende weitergeben. Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist vom 29. bis zum 31. Dezember erlaubt, das Abbrennen nur am 31. Dezember und 1. Januar.
„Bei allem Spaß an der Knallerei darf man nicht vergessen, dass Feuerwerkskörper in dosierter Form Sprengstoff enthalten und bei der Zündung Temperaturen von mehr als 1000 Grad entstehen können“, gibt Schneider zu bedenken. Jedes Jahr an Silvester geschehen viele schwere Unfälle mit Feuerwerkskörpern, bei denen Menschen das Augenlicht, das Hörvermögen oder Gliedmaßen wie Finger oder ganze Hände verlieren. Gefährliche Basteleien mit Feuerwerkskörpern seien hier eine häufige Unfallursache.

Von leichten Verletzungen bis zu Verstümmelungen
„Insbesondere Hände werden von Feuerwerkskörpern in Mitleidenschaft gezogen“. Die Verletzungen reichten von relativ einfachen Verbrennungen bis hin zu Knochenbrüchen und schwersten Verstümmlungen. Böller sollte man sofort nach dem Zünden wegwerfen und bei gezündeten Rakete sofort einen Sicherheitsabstand von einigen Metern einnehmen. Der Abstand sollte auch bei vermeintlichen Blindgängern eingehalten werden, da diese häufig mit einer gewissen Verzögerung doch noch explodierten. Auf keinen Fall dürfen nicht gezündete Raketen ein zweites Mal gezündet werden, warnt auch der Deutsche Feuerwehrverband.


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